Methodik 1.0
Wie wir prüfen
Diese Seite ist kein Leitbild, sondern die Bedienungsanleitung unserer eigenen Arbeit. Was hier steht, wird im System erzwungen: Ein Bericht, der eine dieser Regeln verletzt, lässt sich nicht veröffentlichen.
Die vier Regeln
Keine Bewertung ohne Beleg
Jedes bewertete Kriterium braucht eine Begründung von mindestens 60 Zeichen und mindestens eine Quelle mit Abrufdatum. Ein Link ohne Datum gilt nicht als Beleg — Websites ändern sich.
Immer Pro und Contra
Jeder Bericht enthält mindestens einen Punkt für und einen gegen das Unternehmen. Nachteilige Aussagen werden nur mit Beleg veröffentlicht.
Vier Augen
Wer einen Bericht schreibt, gibt ihn nicht frei. Freigabe und Verfassen sind getrennte Rollen und getrennte Personen — technisch erzwungen, nicht nur vereinbart.
Wer bewertet wird, darf antworten
Jedes Unternehmen wird vor der Veröffentlichung informiert und hat 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Sie erscheint neben dem Bericht.
Der Serioes-Index
Der Index ist eine Zahl von 0 bis 100. Er wird berechnet, nicht vergeben: Jedes Kriterium wird auf einer fünfstufigen Skala bewertet, die Stufe linear auf 0 bis 100 Punkte abgebildet (Stufe 1 = 0, Stufe 3 = 50, Stufe 5 = 100) und mit dem Gewicht des Kriteriums verrechnet. Das Ergebnis ist der gewichtete Mittelwert, kaufmännisch gerundet.
Kriterien, die auf ein Unternehmen nicht zutreffen, fallen samt ihrem Gewicht heraus. Sie werden nicht als null gewertet — ein Kriterium, das für eine Branche keinen Sinn ergibt, ist kein Mangel des Unternehmens.
Bleiben weniger als 70 Prozent der Gesamtgewichtung bewertet, gibt es keinen Index. Der Bericht erscheint dann als nicht bewertbar — das ist ausdrücklich kein schlechtes Urteil, sondern die Feststellung, dass die Grundlage nicht trägt.
Vertrauensstufen
Die Stufen sind absichtlich unterschiedlich breit. Im unteren Bereich bedeutet ein Unterschied von zehn Indexpunkten für die Kundschaft mehr als im oberen.
Zuordnung von Indexwert zu Vertrauensstufe| Index | Stufe | Bedeutung |
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| 88–100 | Herausragend | In allen geprüften Bereichen überdurchschnittlich. Keine wesentlichen Einwände; die Contra-Punkte betreffen Details. |
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| 74–87 | Seriös und etabliert | Rechtlich sauber aufgestellt, verlässlich erreichbar, mit nachvollziehbaren Bedingungen. Einzelne Schwächen sind benannt. |
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| 60–73 | Solide | Die Grundlagen stimmen. In mehreren Punkten besteht Verbesserungsbedarf, der vor Vertragsabschluss beachtet werden sollte. |
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| 45–59 | Mit Einschränkungen | Ein Vertragsabschluss ist möglich, verlangt aber Aufmerksamkeit bei den im Bericht genannten Punkten. |
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| 30–44 | Kritisch | Mehrere Prüfpunkte fallen deutlich negativ aus. Vor einem Vertragsabschluss ist genaue Prüfung angeraten. |
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| 0–29 | Erhebliche Mängel | In den geprüften Bereichen bestehen schwerwiegende Mängel. Die Gründe stehen im Bericht, samt Belegen. |
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| — | Nicht bewertbar | Es liegen zu wenige belastbare Grundlagen für eine Gesamtbewertung vor. Das ist kein negatives Urteil — die geprüften Einzelpunkte stehen im Bericht. |
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Die acht Kriterien
Die Gewichte ergeben zusammen 100 Prozent. Zu jedem Kriterium steht, was geprüft wird, woran es geprüft wird und was die einzelnen Stufen bedeuten.
Rechtliche Grundlagen
18,0 % GewichtIst das Unternehmen als Rechtsperson eindeutig identifizierbar und sind die gesetzlichen Pflichtangaben vollständig und richtig?
Woran wir das prüfen
Firmenbuchauszug gegen die Selbstdarstellung prüfen: Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Vertretungsbefugnis, Gewerbeberechtigung. Impressum nach § 5 ECG auf Vollständigkeit prüfen. Abweichungen zwischen Firmenbuch und Website werden immer im Bericht benannt, auch wenn sie geringfügig sind.
- 1Stufe 1: Keine belastbare Zuordnung möglich; Pflichtangaben fehlen oder sind falsch.
- 2Stufe 2: Mehrere Pflichtangaben fehlen oder widersprechen dem Firmenbuch.
- 3Stufe 3: Angaben im Kern vorhanden, einzelne Lücken oder Unstimmigkeiten.
- 4Stufe 4: Vollständig und stimmig, kleinere formale Mängel.
- 5Stufe 5: Vollständig, stimmig und ohne Abweichung zum Firmenbuch.
Preis- und Leistungsklarheit
16,0 % GewichtLässt sich vor Vertragsabschluss erkennen, was das Angebot kostet und was es genau umfasst?
Woran wir das prüfen
Preisangaben auf Vollständigkeit prüfen (brutto/netto, Nebenkosten, Anfahrt, Mindestabnahme). Prüfen, ob ein verbindlicher Kostenvoranschlag angeboten wird. Automatische Verlängerungen, Paketwechsel und Zusatzentgelte gesondert bewerten. Bei Dienstleistungen ohne Listenpreis zählt, wie nachvollziehbar die Preisbildung erklärt wird — nicht, ob eine Zahl dasteht.
- 1Stufe 1: Kosten bleiben bis zum Vertragsabschluss unklar; Zusatzentgelte sind versteckt.
- 2Stufe 2: Wesentliche Kostenbestandteile sind nicht vorab erkennbar.
- 3Stufe 3: Grundpreis erkennbar, Nebenkosten oder Umfang nur teilweise beschrieben.
- 4Stufe 4: Kosten und Leistungsumfang vorab nachvollziehbar, einzelne Punkte unscharf.
- 5Stufe 5: Vollständige, vorab prüfbare Kosten- und Leistungsdarstellung.
Vertragsbedingungen und Kundenrechte
14,0 % GewichtSind die Vertragsbedingungen ausgewogen, verständlich und mit dem geltenden Verbraucherrecht vereinbar?
Woran wir das prüfen
AGB auf Klauseln prüfen, die nach österreichischem Konsumentenschutzrecht bedenklich sind: Haftungsausschlüsse, einseitige Änderungsvorbehalte, Gerichtsstandklauseln, Kündigungsfristen. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz prüfen. Bewertet wird die Bedingungslage, nicht die Rechtslage im Einzelfall — die Beurteilung, ob eine Klausel unwirksam ist, obliegt Gerichten und wird als solche gekennzeichnet.
- 1Stufe 1: Keine AGB auffindbar oder mehrere klar verbraucherfeindliche Klauseln.
- 2Stufe 2: AGB vorhanden, aber mit deutlich einseitigen Regelungen.
- 3Stufe 3: Übliche Bedingungen mit einzelnen Punkten zulasten der Kundschaft.
- 4Stufe 4: Ausgewogene, verständliche Bedingungen mit kleineren Schwächen.
- 5Stufe 5: Klar formulierte, ausgewogene Bedingungen; Kundenrechte ausdrücklich benannt.
Erreichbarkeit und Transparenz
13,0 % GewichtIst das Unternehmen erreichbar, und ist erkennbar, wer dort Verantwortung trägt?
Woran wir das prüfen
Angegebene Kontaktwege tatsächlich testen und Datum sowie Ergebnis festhalten. Prüfen, ob eine postalische Anschrift, eine erreichbare Telefonnummer und eine funktionierende E-Mail-Adresse bestehen. Prüfen, ob verantwortliche Personen benannt sind. Ein reines Kontaktformular ohne Alternative wird als Einschränkung bewertet.
- 1Stufe 1: Nicht erreichbar; keine belastbaren Kontaktdaten.
- 2Stufe 2: Nur ein Kanal, Antwort blieb im Testzeitraum aus.
- 3Stufe 3: Erreichbar, aber schleppend oder nur über einen Kanal.
- 4Stufe 4: Mehrere Kanäle, zeitnahe Antwort, Verantwortliche benannt.
- 5Stufe 5: Durchgehend erreichbar, benannte Ansprechpersonen, klare Zuständigkeiten.
Umgang mit Kritik und Beschwerden
13,0 % GewichtWie geht das Unternehmen mit Beanstandungen um — und wie belastbar ist das öffentlich sichtbare Meinungsbild?
Woran wir das prüfen
Öffentlich zugängliche Beschwerden sichten und auf Muster prüfen: Häufen sich gleichartige Vorwürfe? Wird geantwortet, und wie? Auffällige Bewertungsmuster (Häufungen, gleichförmige Texte) werden als solche benannt und fließen nicht als Lob in die Wertung ein. Einzelne negative Stimmen sind kein Befund; ein Muster ist einer. Behauptungen Dritter werden nie als Tatsache übernommen.
- 1Stufe 1: Muster unbeantworteter, gleichartiger Beschwerden über längere Zeit.
- 2Stufe 2: Wiederkehrende Beanstandungen ohne erkennbare Reaktion.
- 3Stufe 3: Gemischtes Bild; Reaktionen erfolgen unregelmäßig.
- 4Stufe 4: Beanstandungen werden regelmäßig und sachlich aufgegriffen.
- 5Stufe 5: Nachweisbar strukturierter Umgang mit Kritik, Lösungen werden belegt.
Beständigkeit und Marktstellung
12,0 % GewichtBesteht das Unternehmen seit einer Zeit, die eine Beurteilung überhaupt trägt?
Woran wir das prüfen
Eintragungsdatum, Kontinuität der Geschäftstätigkeit, Wechsel in der Vertretungsbefugnis und Vorgängergesellschaften prüfen. Ein junges Unternehmen ist nicht unseriös — es ist schwerer zu beurteilen. Genau das gehört in die Begründung, statt in eine schlechte Note.
- 1Stufe 1: Wiederholte Neugründungen nach Auflösung; Kontinuität nicht erkennbar.
- 2Stufe 2: Sehr kurze Bestandsdauer bei gleichzeitig auffälliger Vorgeschichte.
- 3Stufe 3: Bestehend, aber zu kurz oder zu wechselhaft für ein belastbares Urteil.
- 4Stufe 4: Mehrjährig durchgehend tätig, stabile Verhältnisse.
- 5Stufe 5: Langjährig durchgehend tätig, nachweisbar stabile Struktur.
Datenschutz und digitale Sorgfalt
9,0 % GewichtWird mit den Daten der Kundschaft sorgfältig umgegangen?
Woran wir das prüfen
Transportverschlüsselung, Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, Einwilligungsgestaltung bei Tracking und Cookies, erkennbare Weitergabe an Dritte. Geprüft wird der von außen sichtbare Zustand zum Stichtag; eine Aussage über interne Verarbeitungsverzeichnisse ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
- 1Stufe 1: Keine Transportverschlüsselung oder keine Datenschutzerklärung.
- 2Stufe 2: Erhebliche Lücken; Einwilligung wird faktisch erzwungen.
- 3Stufe 3: Grundlagen erfüllt, mehrere formale Mängel.
- 4Stufe 4: Sorgfältig umgesetzt, kleinere Mängel.
- 5Stufe 5: Vollständig, verständlich, mit echter Wahlmöglichkeit bei Tracking.
Fachliche Qualifikation und Nachweise
5,0 % GewichtSind die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen und Nachweise vorhanden?
Woran wir das prüfen
Gewerbeberechtigung im GISA prüfen, Befähigungsnachweise, Kammerzugehörigkeit, einschlägige Zertifizierungen. Selbstverliehene Siegel werden nicht als Nachweis gewertet und im Bericht als solche benannt.
- 1Stufe 1: Erforderliche Berechtigung fehlt oder ist erloschen.
- 2Stufe 2: Berechtigung vorhanden, beworbene Qualifikationen nicht belegbar.
- 3Stufe 3: Erforderliche Nachweise vorhanden, darüber hinaus nichts belegt.
- 4Stufe 4: Nachweise vorhanden, zusätzliche Qualifikationen belegt.
- 5Stufe 5: Umfassend belegte Qualifikation, unabhängig zertifiziert.
Unabhängigkeit und Geld
Ein bewertetes Unternehmen kann sich weder eine Bewertung noch eine bessere Platzierung kaufen. Es gibt kein Bezahlmodell, mit dem sich ein Bericht beeinflussen, vorziehen oder entfernen lässt.
Entgeltliche Inhalte sind als solche gekennzeichnet, stehen außerhalb der Prüfberichte und fließen nicht in den Index ein. Die Kennzeichnung erscheint über dem Text, nicht darunter.
Die vollständigen Angaben zu Eigentümerschaft und Blattlinie stehen in der Offenlegung nach § 25 MedienG.
Wenn wir uns irren
Fehler passieren. Wenn ein Bericht einen sachlichen Fehler enthält, korrigieren wir ihn und weisen die Korrektur im Beitrag aus — wir tauschen nicht still den Text.
Ein bewertetes Unternehmen kann jederzeit eine Stellungnahme oder Gegendarstellung einreichen. Lehnen wir sie ab, begründen wir das öffentlich.
Prüfberichte gelten zum angegebenen Stichtag. Nach 18 Monaten kennzeichnen wir einen Bericht als überprüfungsbedürftig.